Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) – Was Hausbesitzer 2026 erwartet

Für Hausbesitzer bleibt erstmal vieles beim Alten: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft Heizungsgesetz genannt, ist im Januar 2024 mit der umstrittenen 65-%-Regel in Kraft getreten. Demnach müssen neue Heizungen einen Großteil ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen. Diese Vorgabe gilt aber nicht überall sofort, sondern gestaffelt nach kommunaler Wärmeplanung. Während Politik und Verbände weiter über Sinn oder Unsinn des Gesetzes streiten, ist eines klar: Am Ziel, unsere Wärmeerzeugung klimafreundlicher zu machen, führt kein Weg vorbei. Hausbesitzer sollten die Chancen nutzen, die sich jetzt bieten – insbesondere hohe Förderungen – anstatt auf ungewisse Änderungen zu warten.

Aktuell geltende Regeln im Überblick

65-%-Pflicht für neue Heizungen:
Seit 2024 dürfen in Neubaugebieten nur noch Heizsysteme eingebaut werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb neuer Baugebiete greift diese Pflicht erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt – spätestens ab 1. Juli 2026 in Städten über 100.000 Einwohner und ab 1. Juli 2028 in kleineren Kommunen. Bis dahin sind auch neue Gas- oder Ölheizungen noch zulässig.

Kein generelles Verbot alter Heizungen:
Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden, solange sie funktionstüchtig sind. Es gibt keine Pflicht zum vorzeitigen Austausch. Reparaturen bleiben erlaubt. Eine Austauschpflicht greift nur, wenn der Kessel irreparabel defekt ist oder unter die seit langem geltende 30-Jahres-Regel fällt.

Übergangsfristen bei Heizungsausfall:
Fällt eine alte Heizung plötzlich aus, muss niemand frieren. Das Gesetz sieht Übergangslösungen vor – inklusive Fristen von 5 bis zu 13 Jahren, um auf ein erneuerbares System umzusteigen. Ziel ist es, Hausbesitzer nicht unter Zeitdruck zu setzen.

H₂-Ready und Biobrennstoffe:
Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden, wenn sie H₂-ready sind oder mit Biobrennstoffen betrieben werden können. Rein fossile Systeme sind zeitlich begrenzt zulässig. Ab 2045 müssen alle Heizungen klimaneutral betrieben werden.

Beratungspflicht bei fossilen Systemen:
Wer sich heute noch für eine neue fossile Heizung entscheidet, muss vorher eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Ziel ist es, Fehlentscheidungen zu vermeiden und auf steigende Kosten durch CO₂-Bepreisung hinzuweisen.

Geplante Reform: Aus GEG wird GMG

Nach massiver Kritik und politischem Druck plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des GEG. Künftig soll es als Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) firmieren. Der Name ist neu, der grundsätzliche Anspruch bleibt.

Ziel der Reform ist mehr Technologieoffenheit, bessere Praxistauglichkeit und weniger Verunsicherung. Konkrete Inhalte sind noch nicht beschlossen. Eckpunkte sollen Anfang 2026 folgen, eine Gesetzesnovelle im Laufe des Jahres.

Wichtig: Bis dahin gilt weiterhin das bestehende GEG.

Besonders umstritten bleibt die 65-%-Regel. Juristische Einschätzungen zeigen jedoch klar:
Eine komplette Abschaffung ist europarechtlich kaum möglich. Sowohl EU-Richtlinien als auch das Grundgesetz setzen klare Grenzen. Wahrscheinlicher ist eine Anpassung, nicht die Rückabwicklung.

Sinn oder Unsinn? – Eine nüchterne Einordnung

Die Debatte ist emotional geführt, aber technisch relativ klar:

  • Der Gebäudesektor verfehlt seit Jahren seine Klimaziele
  • Rund 75 % der Heizungen laufen noch fossil
  • Energiepreise bleiben langfristig unsicher
  • CO₂-Kosten steigen weiter

Fossile Heizungen werden damit wirtschaftlich immer unattraktiver. Wer heute noch neu auf Öl oder Gas setzt, geht ein reales Kosten- und Investitionsrisiko ein.

Die Richtung stimmt.
Kritikwürdig war weniger das Ziel als die Kommunikation und Umsetzung. Genau hier soll das GMG ansetzen.

Was bedeutet das konkret für Hausbesitzer?

Läuft Ihre Heizung noch?
Dann besteht kein Handlungszwang. Sie dürfen weiter heizen und reparieren.

Ist die Heizung älter als 20 Jahre?
Dann ist vorausschauende Planung sinnvoll. Nicht aus Zwang, sondern aus wirtschaftlicher Vernunft.

Wärmeplanung beachten:
Kommunen legen fest, ob Fernwärme, Wasserstoff oder Einzelanlagen vorgesehen sind. Diese Information ist entscheidend für Ihre Investition.

Ganzheitlich denken:
Oft ist Dämmung oder Heizflächenoptimierung sinnvoller als ein isolierter Heizungstausch. Eine Energieberatung schafft Klarheit.

Kosten realistisch betrachten:
CO₂-Preise steigen, fossiles Heizen wird teurer. Moderne Systeme reduzieren langfristige Abhängigkeiten.

Förderung: Jetzt handeln, solange es sie noch gibt

Aktuell sind Förderungen historisch hoch:

  • 30 % Basisförderung für erneuerbare Heizungen
  • bis zu 30 % Einkommensbonus
  • 20 % Geschwindigkeitsbonus bei frühem Austausch
  • zusätzliche Technologieboni

In Summe sind bis zu 70 % Zuschuss möglich. Diese Förderkulisse ist politisch nicht garantiert. Die Erfahrung aus der E-Mobilität zeigt: Förderungen können schnell gekürzt oder gestrichen werden.

Wer heute plant und beantragt, sichert sich die Förderung – und hat trotzdem bis zu drei Jahre Zeit für die Umsetzung.

Fazit: Ruhig bleiben – aber nicht abwarten

Kurzfristig ändert sich wenig.
Langfristig ändert sich alles.

Das Heizungsgesetz wird nicht verschwinden, sondern umgebaut. Die Richtung – weg von fossiler Energie – bleibt. Hausbesitzer, die jetzt handeln, profitieren von:

  • maximaler Förderung
  • Planungssicherheit
  • technischer Freiheit
  • geringeren Betriebskosten

Meine klare Empfehlung:
Wenn Ihre Heizung alt ist oder eine Sanierung ohnehin ansteht, nutzen Sie die aktuelle Situation. Warten Sie nicht auf politische Versprechen, sondern treffen Sie eine sachlich fundierte Entscheidung.

Gerne unterstütze ich Sie dabei – von der ersten Einschätzung bis zur Förderbeantragung.

Quellen

https://www.vattenfall.de/infowelt-energie/waermepumpe/heizungsgesetz

https://www.adac.de/rund-ums-haus/energie/versorgung/neu-in-2026-aenderungen-fuer-hausbesitzer

https://www.energiezukunft.eu/bauen/erstmal-nur-verschoben-und-umbenannt

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942

https://www.geg-info.de/geg_news/index.htm

https://homebattery.ecoflow.com/de/blog/heizungsgesetz

https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/aktuelles/Gebaeudeenergiegesetz-GEG-beschlossen-3444

Süddeutsche Zeitung: „Warum sich das Heizungsgesetz nicht einfach abschaffen lässt“, 14.12.2025

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