Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was die Eckpunkte ändern – und was das für Förderung, Wärmepumpe, Gas/Öl und Mieter bedeutet

Zusammenfassung

Am 24.02.2026 hat die Regierungskoalition Eckpunkte für ein neues „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) vorgelegt. Das GMG soll das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen – nach dem angekündigten Zeitplan vor dem 01.07.2026 (vorläufig/angegeben).

Die zentrale Weichenstellung: Die 65%-Pflicht für erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizungen (§ 71 GEG) soll entfallen; gleichzeitig sollen die seit 2023 eingefügten §§ 71–71p sowie § 72 GEG gestrichen werden. Damit würde die heute gesetzlich verankerte Erneuerbaren-Leitplanke (65%) durch ein neues Instrumentenbündel ersetzt: „Bio‑Treppe“ ab 01.01.2029 (mindestens 10% klimafreundliche Brennstoffe, weitere Stufen bis 2040: nicht spezifiziert) plus eine Grüngas-/Grünheizölquote für Inverkehrbringer ab 2028 (Start „bis zu 1%“, Hochlauf: nicht spezifiziert).

Förderseitig signalisieren die Eckpunkte: Die Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) soll „bis mindestens 2029“ gesichert werden. Gleichzeitig gilt praktisch: Förderprogramme bleiben haushaltsabhängig (kein Rechtsanspruch), Fristen und Boni sind teils zeitlich degressiv – besonders relevant ist beim Heizungstausch der Klimageschwindigkeitsbonus in der KfW‑Heizungsförderung (Programm 458): 20% Bonus bei Antrag bis 31.12.2028, danach Reduktion (17% in 2029–2030).

Im Alltag entsteht eine neue Risikoverteilung: Das Eckpunktepapier selbst nennt ausdrücklich einen Bedarf an Mieterschutz vor „überhöhten Nebenkosten“ bei „unwirtschaftlichen“ Heizungseinbauten – die konkrete Definition und Durchsetzung ist jedoch offen (nicht spezifiziert). Parallel steigen Preisrisiken fossiler Systeme durch CO₂‑Preis, Netzentgelte und künftig höhere Bio‑Anteile; das Öko-Institut beziffert für Gasheizungen ein mögliches Kostenwachstum von heute 11 ct/kWh auf rund 15 ct/kWh (2029) und >25 ct/kWh (2040) in einem Szenario auf Basis der GMG‑Eckpunkte.

Stand: 27.03.2026. Das GMG ist bislang ein Eckpunktepapier – Gesetzestext, Verordnungen, Vollzug und Übergangsregeln sind teilweise noch nicht spezifiziert.

Was sich gegenüber dem GEG konkret ändern soll

Wegfall der 65%-Pflicht und Streichung zentraler GEG‑Paragrafen

Im geltenden Recht ist die Kernanforderung klar formuliert: Eine Heizungsanlage darf grundsätzlich nur eingebaut werden, wenn sie „mindestens 65 Prozent“ der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt (§ 71 GEG).

Die GMG‑Eckpunkte stellen genau diese Leitplanke zur Disposition: Die seit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71–71p sowie § 72 GEG sollen gestrichen werden; die „pauschale Vorgabe“ von 65% erneuerbarer Energien entfällt. Außerdem sollen „Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten“ gestrichen werden.

Wichtig für die rechtssichere Einordnung: Bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes gilt weiterhin das bestehende GEG – inklusive § 71 (65%) und § 72 (Betriebsregeln).

„Technologieoffener Katalog“ und Rückkehr von Gas/Öl – aber mit Auflagen

Die Eckpunkte kündigen einen technologieoffenen Katalog zulässiger Heizungsoptionen an. Genannt werden u. a. Wärmepumpe, Fernwärme, hybride Lösungen, Biomasse – und ausdrücklich auch Gas- und Ölheizungen. Voraussetzung: Gas/Öl‑Neuanlagen sollen ab 01.01.2029 einen „zunehmenden Anteil CO₂‑neutraler Brennstoffe“ nutzen („Bio‑Treppe“). Als erste Stufe ist ab 01.01.2029 „mindestens 10 Prozent“ genannt; der weitere Anstieg bis 2040 soll in drei Schritten im Gesetz festgelegt werden (Schrittwerte: nicht spezifiziert).

Zusatzdetail mit Relevanz für Betriebskosten: Das Eckpunktepapier behauptet, der CO₂‑Preis entfalle für den klimafreundlichen Brennstoffanteil (praktische Abrechnung/Nachweisführung: nicht spezifiziert).

Grüngas-/Grünheizölquote für Inverkehrbringer

Neben der Bio‑Treppe (Pflicht beim Heizungstausch) soll es eine „moderate Grüngasquote“ und „Grünheizölquote“ geben, die bei den Inverkehrbringern von Erdgas und Heizöl ansetzt. Start: 2028 „bis zu einem Prozent“, Hochlauf nach „hochlaufendem Pfad“ (nicht spezifiziert), Anrechnung auf die Bio‑Treppe vorgesehen. Zielgröße: bis 2030 mindestens 2 Mio. Tonnen CO₂ Einsparung. Industrie und Gewerbe sollen ausgenommen werden.

Bemerkenswert ist die Governance‑Lücke in den Eckpunkten: Das federführende Wirtschaftsministerium will zur konkreten Umsetzung der Quote „bis zum Sommer 2026“ zusätzliche Eckpunkte vorstellen – also nach dem avisierten Inkrafttreten des GMG (01.07.2026: vorläufig/angegeben).

Wärmeplanung und Fernwärme: Vereinfachung und neue Verbraucherschutz-Instrumente

Die Eckpunkte koppeln die GMG‑Reform eng an Änderungen im Wärmeplanungsgesetz: Für Kommunen unter 15.000 Einwohnern soll eine „stark vereinfachte Wärmeplanung“ kommen, mit einem Zielaufwand von ca. 20% einer regulären Planung. Außerdem sollen Datenpflichten reduziert werden (u. a. keine Übermittlung von Energieverbrauchs- und Schornsteinfegerdaten für Einfamilienhäuser; Schwellenwerte zur Abgrenzung EFH/MFH werden genannt).

Im Bereich Fernwärme/Nahwärme kündigen die Eckpunkte u. a. eine Novelle der AVBFernwärmeV und Wärmelieferverordnung an, eine verpflichtende Preistransparenzplattform, Stärkung der Preisaufsicht und eine Schlichtungsstelle. Außerdem soll das Kostenneutralitätsgebot des § 556c BGB i. V. m. Wärmelieferverordnung „moderat“ angepasst werden (konkrete Ausgestaltung: nicht spezifiziert).

Förderung und Förderlogik unter dem GMG

Das politische Signal: BEG‑Finanzierung „bis mindestens 2029“

Im Eckpunktepapier wird ausdrücklich angekündigt, dass die „auskömmliche Finanzierung“ der BEG „bis mindestens 2029“ sichergestellt werde. Das ist ein wichtiges Signal, ersetzt aber keine rechtsverbindliche Förderrichtlinie oder Haushaltsbewilligung im Einzelfall.

KfW‑Heizungsförderung 458: Boni, Fristen, Vorbehalte

Die Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW‑Programm 458) wirbt mit „Zuschuss bis zu 70%“ und enthält die klassische Förderrealität als Warnhinweis: Förderung unter Haushaltsvorbehalt, grundsätzlich kein Rechtsanspruch.

Nach Merkblattstand 12/2025 gilt (auszugsweise, prüfbar):

  • Grundförderung: 30% der förderfähigen Gesamtkosten.
  • Effizienzbonus: 5% für bestimmte effiziente Wärmepumpen (z. B. Wasser/Erdreich/Abwasser oder natürliches Kältemittel).
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20% bei Antrag bis 31.12.2028; Reduktion auf 17% bei Antragstellung 01.01.2029–31.12.2030.
  • Einkommensbonus: 30% für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro.
  • Förderdeckel: maximal 70% (Grund + Boni), zusätzlich ggf. Emissionsminderungszuschlag für Biomasse.
  • Förderhöchstbeträge (Kostenobergrenzen): EFH bis 30.000 Euro; MFH gestaffelt nach Wohneinheiten.

Praxisrelevant ist außerdem die Antragslogik: Vertrag nur mit aufschiebender/auflösender Bedingung, Antrag vor Vorhabenbeginn, Nachweise über BzA/BnD – Details stehen im Merkblatt.

BAFA/BEG‑Einzelmaßnahmen: Rolle nach der Neuaufteilung

Beim BAFA bleiben (laut offizieller Übersicht) weiterhin Anträge für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie Gebäudenetze möglich; „Anlagen zur Wärmeerzeugung“ werden dagegen über die KfW gefördert.

Für typische iSFP‑Sanierungspakete ist wichtig:

  • Gebäudehülle: 15% Grundfördersatz; förderfähige Ausgaben 30.000 Euro/Wohneinheit, mit iSFP‑Bonus (5 Prozentpunkte) i. d. R. bis 60.000 Euro/Wohneinheit.
  • Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich): 15% Grundfördersatz (Biomasse‑Emissionsminderung teils gesondert), iSFP‑Bonus möglich; hydraulischer Abgleich nach Verfahren B als Voraussetzung bei wassergeführten Systemen.

Tabelle: Vergleich zentraler Förderbedingungen

ProgrammWas wird gefördert (Kurz)ZielgruppenFörderhöhe (Kern)Wichtige Fristen/LogikStolpersteine (praxisnah)
KfW 458 (Heizungsförderung Privatpersonen)Heizungstausch auf „klimafreundliche“ Heizung inkl. Umfeldmaßnahmen/Planung; NetzanschlüsseEigentümer (selbstgenutzt & vermietet), WEG (je nach Fall)Grund 30% + Boni, Deckel 70%; Klimageschwindigkeitsbonus 20% bis 31.12.2028, danach 17% (2029–2030)Antrag vor Vorhabenbeginn; Vertragsklausel aufschiebend/auflösend; HaushaltsvorbehaltBonus (Klima/Einkommen) i. d. R. nur für Selbstnutzer; korrekte Nachweise/BzA/BnD; keine nachträgliche Bonusänderung
BAFA BEG EM (Gebäudehülle)Dämmung, Fenster/Türen etc.Eigentümer, Vermieter, Unternehmen, Kommunen15% + iSFP‑Bonus 5%; Kostenobergrenze 30.000/WE bzw. 60.000/WE mit iSFPAntrag vor Auftrag; EEE verpflichtend; technische MindestanforderungeniSFP‑Bonus nur bei formalen Voraussetzungen; Dokumentations-/EEE‑Pflichten
BAFA BEG EM (Heizungsoptimierung)Hydraulik, Regelung, Pumpen, Effizienzmaßnahmenv. a. Bestandsgebäude (u. a. Begrenzungen)15% (Sonderfall Biomasse‑Emissionsminderung abweichend); iSFP‑Bonus möglichAntrag vor Beginn; hydraulischer Abgleich (Verfahren B) VoraussetzungFörderfähigkeit hängt an System/Alter/Anforderungen; saubere Abgrenzung „Optimierung“ vs. „Tausch“

Quellenbasis für die Tabelle: KfW‑Produktseite/ Merkblatt, BAFA‑Programminfos (offizielle Seiten).

Praktische Folgen für Hausbesitzer, Vermieter und Mieter

Wärmepumpe vs. neue Gas-/Ölheizung: Was sich am Entscheidungsraum ändert – und was nicht

Das GMG würde die „Pflichtenlogik“ beim Heizungstausch lockern (keine pauschale 65%-Vorgabe), aber gleichzeitig über Quoten und Preislogik neue Risikoachsen öffnen:

  • Bio‑Treppe ab 2029 für neue Gas/Öl‑Heizungen (mind. 10%, weitere Stufen nicht spezifiziert).
  • Grüngas-/Grünölquote ab 2028 für Inverkehrbringer (Start bis zu 1%, Hochlauf nicht spezifiziert) – mit potenziellen Preiswirkungen im fossilen Brennstoffmix.
  • CO₂‑Bepreisung bleibt ein zentraler Kostentreiber: Für 2026 gilt im nationalen Emissionshandel ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Emissionszertifikat.

Die entscheidende Praxisfrage ist damit weniger „darf ich Gas einbauen?“, sondern: „welches Betriebs- und Regulierungsrisiko über die Lebensdauer von 15–25 Jahren nehme ich in Kauf?“

Kosten- und Lock‑in‑Risiko fossiler Neuanlagen

Das Öko-Institut warnt explizit vor einer „Heizkostenfalle“: In der Berechnung (Studie im Auftrag von Greenpeace) wird ein Anstieg der Betriebskosten einer Gasheizung von heute 11 ct/kWh auf rund 15 ct/kWh (2029) und auf mehr als 25 ct/kWh (2040) beschrieben; als Gründe werden steigende Netzentgelte, CO₂‑Preise und höhere Kosten für wachsende Biomethananteile genannt.

Das gleiche Muster trifft Vermieter/Mieter unterschiedlich:

  • Vermieter können Brennstoffkosten typischerweise über Betriebskosten weitergeben; dadurch entsteht ein Anreizproblem (Lock‑in). Das Öko‑Institut formuliert: Wenn zusätzliche Brennstoffkosten weitgehend umlagefähig sind, verlieren steigende Quoten ihre investitionslenkende Wirkung – insbesondere im vermieteten Bestand.
  • Das Eckpunktepapier erkennt das Problem und fordert eine Regelung zum Schutz von Mietern vor „überhöhten Nebenkosten“ durch den Neueinbau „unwirtschaftlicher Heizungen“ – Details bleiben offen (nicht spezifiziert).

CO₂‑Kostenumlage: Teilentlastung, aber kein Vollschutz

Seit 2023 gilt das CO₂‑Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das die CO₂‑Kosten zwischen Vermieter und Mieter nach einem Stufenmodell aufteilt. Die konkrete Quote hängt von der Emissionsintensität (kg CO₂/m²*a) ab.

Für Mieter ist das hilfreich, aber begrenzt:

  • Es betrifft die CO₂‑Kostenkomponente, nicht automatisch alle steigenden Brennstoff- oder Netzkosten.
  • Vermieter müssen CO₂‑Kosten ausweisen und ihren Anteil abziehen; Verbraucherzentralen erläutern die Pflichten und die praktische Abrechnung.

Tabelle: Entscheidungs‑Checkliste für Eigentümer

PrüffrageWärmepumpe spricht eher dafür, wenn…Neue Gas-/Ölheizung spricht eher dafür, wenn…Kommentar (Risiko/Strategie)
Gebäudehülle & Vorlauftemperaturenmittlere/niedrige Systemtemperaturen erreichbar (z. B. über Heizflächen/Abgleich/Teil‑Sanierung)hohe Vorlauftemperaturen dauerhaft nötig und keine Sanierung geplantBei fossilen Neuanlagen steigen Betriebskostenrisiken (CO₂, Quoten, Netze) besonders stark, wenn der Verbrauch hoch bleibt.
ZeithorizontInvestition soll 20+ Jahre „regulatorisch robust“ seinkurze Übergangslösung geplant (z. B. 5–10 Jahre; dann Systemwechsel)GMG‑Eckpunkte enthalten eine 2030‑Evaluierung mit möglicher Nachsteuerung; das erhöht Regulierungsrisiko bei „Abwarten“.
Förderung nutzenFörderfähigkeit & Boni sollen maximiert werden (KfW 458)keine Förderanträge geplantKlimageschwindigkeitsbonus ist zeitlich degressiv (20% bis 31.12.2028).
Vermietet oder selbstgenutztselbstgenutzt: Betriebskosten wirken direkt, Anreiz zur Effizienz hochvermietet: Investitionsanreiz kann (falsch) Richtung niedrige CAPEX kippenEckpunkte fordern Mieterschutz vor „unwirtschaftlichen“ Heizungen; Definition noch offen.
Ort & InfrastrukturWärmenetzoption realistisch oder Stromlösung gut integrierbarGasnetz langfristig gesichert (nicht nur „heute vorhanden“)Wärmeplanung & Netzentwicklungsentscheidungen können fossile Optionen perspektivisch einschränken; GMG will Wärmeplanung zwar vereinfachen, aber Orientierung kann kurzfristig sinken.

EU‑Kontext: Warum nationale Lockerungen den Transformationsdruck nicht aufheben

Die EU‑Rahmenbedingungen sind der „harte Boden“ unter jeder deutschen Heizungs- und Sanierungsdebatte. Drei Instrumente sind 2026 besonders prägend:

EPBD‑Novelle: Transposition bis 29.05.2026, Neubau‑ZEB und Sanierungspfad

Die EU‑Kommission nennt als Eckdaten zur revidierten Gebäuderichtlinie (EPBD, EU/2024/1275):

  • Inkrafttreten 28.05.2024; Umsetzungsfrist in nationales Recht bis 29.05.2026.
  • Für Wohngebäude: nationaler Pfad zur Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs um 16% bis 2030 und 20–22% bis 2035 (mit Flexibilität, aber Fokus auf schlechteste Gebäude).
  • Für Nichtwohngebäude: Renovierungsimpuls für 16% der schlechtesten Gebäude bis 2030, 26% bis 2033.
  • Neue Gebäude: „Zero‑emission buildings“ als Standard; EPBD‑nahe Zeitpunkte für neue öffentliche Gebäude ab 2028 und alle neuen Gebäude ab 2030 werden in der EU‑Kommissionsdarstellung konkret genannt.

Zusätzlich ist politisch hochrelevant: Finanzielle Anreize für eigenständige fossile Heizkessel sollen EU‑weit ab 01.01.2025 auslaufen (EPBD, Artikel 17(15) in der Kommissionsdarstellung). Das wirkt indirekt auch auf nationale Förderarchitekturen.

ETS2: CO₂‑Preis auch für Gebäudeenergie – Start 2027 oder 2028 (vorläufig/umstritten)

Die EU‑Kommission beschreibt ETS2 als neues Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr, „fully operational in 2027“, mit der Möglichkeit einer Verschiebung auf 2028 bei außergewöhnlich hohen Öl-/Gaspreisen in 2026.

Der European Environment Agency schreibt jedoch (Stand 05.03.2026), dass Rat und Parlament im November 2025 eine Verzögerung beschlossen hätten: Start im Januar 2028 statt 2027.

Für Eigentümer heißt das: Selbst wenn nationale Pflichten sinken, steigen mittelfristig Preis- und Investitionssignale über EU‑Instrumente – und zwar genau in den Sektoren „Gebäude/Brennstoffe“.

Social Climate Fund: Ausgleich ab 2026 – aber nur mit nationaler Umsetzung

Die EU benennt den Social Climate Fund als Ausgleichsinstrument (2026–2032, 86,7 Mrd. Euro). Mitgliedstaaten mussten nationale Pläne bis 30.06.2025 einreichen; erste Zahlungen sollen ab 2026 fließen.

Deutschland hat zusätzlich ein nationales Ziel: Netto‑Treibhausgasneutralität bis 2045 ist im Klimaschutzgesetz verankert (§ 3 KSG). Das GMG‑Eckpunktepapier betont zudem: Wenn der Gebäudesektor in der Evaluierung 2030 sein Ziel verfehlt, soll nachgesteuert werden.

Analysen und politische Debatte: zwischen „Freiheit im Heizungskeller“ und Risiko‑Verlagerung

Politische Positionen und aktuelle Nachrichten‑Zitate

Katherina Reiche ist laut Bundesregierung seit 06.05.2025 Bundesministerin für Wirtschaft und Energie.

Aktuelle Zitate (letzte 4 Wochen) zeigen die Konfliktlinien:

  • Deutschlandfunk (25.02.2026) fasst Reiches Kernargument so: „Es gehe darum, die Bürger in die Lage zu versetzen, ihre Heizungen kosten- und klimaeffizient zu modernisieren.“
  • ZDF zitiert CDU‑Fraktionschef Jens Spahn (24.02/07.03.2026 im Kontext der Eckpunkte): „Die Bürger haben wieder die Freiheit zu entscheiden, wie sie heizen.“
  • Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt (26.03.2026): „Verbraucher:innen sollten weiterhin auf erneuerbare Heiztechniken setzen.“

Verbände‑ und Expertenkritik: Klimaziel‑ und Kostenargumente

Der Energieberatendenverband GIH Bundesverband kritisiert die Abkehr von der 65%-Vorgabe als Rückschritt und verweist explizit auf Kostenrisiken und Klimazielerreichung. Stefan Bolln (GIH‑Vorsitzender) wird zitiert: „Die ersatzlose Streichung der 65‑Prozent‑Regel stellt die Erreichbarkeit der Klimaziele 2045 erheblich in Frage.“

Das Öko‑Institut quantifiziert die Klimawirkung: Gegenüber dem bisherigen GEG‑Rahmen vergrößere das GMG‑Eckpunkte‑Set die Ziellücke für 2030 von 25 Mt CO₂e/Jahr um weitere 5–8 Mt auf 30–33 Mt; für 2040 steige die Lücke auf 116–124 Mt CO₂e/Jahr. Kumuliert bis 2040 nennt das Institut zusätzliche 108–172 Mt CO₂e Abweichung vom Budgetziel.

dena‑Perspektive: Gebäudesektor als „Sorgenkind“ – Bedarf an stabilen Rahmenbedingungen

Die dena beschreibt (Gebäudereport 2026), dass der Gebäudesektor die Klimaziele weiterhin verfehle; eine Reduktion auf 65 Mio. Tonnen CO₂ bis 2030 sei möglich, aber ohne kontinuierliche und verlässliche Maßnahmen herausfordernd. Die dena‑Geschäftsführung betont den Dreiklang aus Bürokratieabbau, stabilen Rahmenbedingungen und kontinuierlicher Förderung.

Einordnung: Wer trägt künftig welches Risiko?

Der rote Faden durch Eckpunkte, Studien und Verbraucherpositionen ist nicht „Technologieoffenheit ja/nein“, sondern die Frage, wo Risiken landen:

  • Bei Selbstnutzern wirken Betriebskosten direkt; hier ist die Investitionslenkung über steigende Preise grundsätzlich wirksam.
  • Bei Vermietung droht eine Asymmetrie: Investitionsentscheidung (Vermieter) vs. Betriebskostenlast (Mieter). Das Öko‑Institut warnt, dass Umlagefähigkeit die Lenkungswirkung schwächt; die Eckpunkte erkennen Mieterschutzbedarf an, bleiben aber bei Definition/Instrumenten offen (nicht spezifiziert).

Kurzfazit: Das GMG‑Eckpunktepapier verschiebt die Wärmewende von einer klaren Einbau‑Leitplanke (65%) hin zu Quoten und Markt-/Preissteuerung. Das kann formal „mehr Freiheit“ bedeuten, erhöht aber zugleich Planungs-, Preis- und Verteilungsrisiken – besonders im Mietmarkt. Förderseitig bleibt die Wärmepumpe (bzw. erneuerbare Systeme) 2026 die robusteste „förder- und EU‑kompatible“ Standardentscheidung, weil Boni zeitlich begrenzt sind und fossile Neuanlagen in Studien als potenzielle Kostenfalle beschrieben werden.

Quellen (URLs)

  1. https://table.media/assets/eckpunkte-gebaudemodernisierungsgesetz1.pdf
  2. https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71.html
  3. https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__72.html
  4. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-%28458%29/
  5. https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf
  6. https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
  7. https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
  8. https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html
  9. https://www.gesetze-im-internet.de/behg/__10.html
  10. https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/BJNR215400022.html
  11. https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/anlage.html
  12. https://www.vzhh.de/themen/bauen-immobilien-energie/heizung/heizkostenabrechnung-vermieter-muessen-sich-co2-kosten-beteiligen
  13. https://www.oeko.de/news/pressemeldungen/gebaeudemodernisierungsgesetz-studie-legt-konkrete-zahlen-zur-co2-luecke-vor/
  14. https://www.oeko.de/news/pressemeldungen/gebaeudemodernisierungsgesetz-steigende-heizkosten-erwartet/
  15. https://www.gih.de/presse/waermewende-braucht-klare-vorgaben-gih-kritisiert-abkehr-von-65-prozent-ziel-im-neuen-gmg/
  16. https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/neues-gebaeudemodernisierungsgesetz-zurueck-in-die-vergangenheit/
  17. https://www.dena.de/infocenter/gebaeudereport-2026-gebaeudewende-als-wachstumschance/
  18. https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskabinett/katherina-reiche-2342740
  19. https://www.deutschlandfunk.de/neues-geg-interview-mit-katherina-reiche-cdu-bm-fuer-wirtschaft-und-energie-100.html
  20. https://www.zdfheute.de/politik/reiche-gmg-gas-heizung-klima-100.html
  21. https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/energy-performance-buildings/energy-performance-buildings-directive_en
  22. https://climate.ec.europa.eu/eu-action/carbon-markets/ets2-buildings-road-transport-and-additional-sectors_en
  23. https://www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/emissions-reductions-from-buildings-in-europe-how-the-ets2-will-help-this-sector-meet-its-climate-targets
  24. https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/funding/social-climate-fund_en
  25. https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/__3.html

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