💶 Fördermittelberatung & Antragstellung – Zuschüsse für Ihre energetische Sanierung nutzen

Sie möchten Ihr Haus energetisch modernisieren und dabei möglichst viele staatliche Fördermöglichkeiten ausschöpfen? Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme, der technischen Vorbereitung und der Abwicklung Ihrer Förderanträge.

Ob Fassadendämmung, neue Fenster, Dachdämmung oder eine umfassende energetische Sanierung: Für zahlreiche Maßnahmen stehen staatliche Fördermittel zur Verfügung.

Allerdings unterscheiden sich die Programme hinsichtlich ihrer Voraussetzungen, technischen Anforderungen, Förderhöhen und Antragsverfahren.

Wer die Fördermöglichkeiten erst nach Beginn der Sanierungsarbeiten prüft, riskiert, wichtige Zuschüsse zu verlieren.

Mit Leine-Weser Energieberatung erhalten Sie eine unabhängige fachliche Begleitung, damit Ihre geplanten Maßnahmen von Anfang an unter Berücksichtigung der geltenden Förderbedingungen vorbereitet werden.

Fördermöglichkeiten erkennen. Anträge richtig vorbereiten. Fördervorteile nutzen.

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🏡 Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Bund verschiedene Maßnahmen zur energetischen Verbesserung bestehender Gebäude.

🧱 Gebäudehülle – Förderung über das BAFA

Zu den förderfähigen Maßnahmen können beispielsweise gehören:

✅ Fassadendämmung und weitere Außenwanddämmungen

✅ Dämmung von Dachflächen

✅ Dämmung der obersten Geschossdecke

✅ Dämmung der Kellerdecke

✅ Austausch von Fenstern und Außentüren

✅ Weitere förderfähige Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes

Für geeignete Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die reguläre Förderung derzeit 15 % der förderfähigen Investitionskosten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzliche Fördervorteile hinzukommen.

Wir prüfen, ob Ihre geplante Maßnahme die technischen Anforderungen erfüllt, und erstellen die erforderlichen energetischen Nachweise.

🌡️ Heizungsmodernisierung – Förderung über die KfW

Auch der Austausch älterer Heizungsanlagen gegen förderfähige Systeme auf Basis erneuerbarer Energien kann staatlich unterstützt werden.

Dazu gehören insbesondere Wärmepumpen und weitere geeignete Heizsysteme.

Für private Eigentümer erfolgt die Heizungsförderung grundsätzlich über die KfW.

Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der gewählten Heiztechnik, der Nutzung des Gebäudes und möglichen Bonusvoraussetzungen ab.

Die eigentliche Antragstellung im KfW-Kundenportal erfolgt durch den Eigentümer. Die erforderlichen technischen Bestätigungen können je nach Vorhaben durch ein zugelassenes Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten erstellt werden.

Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der energetischen Planung und den hierfür vereinbarten technischen Berechnungen.

🏘️ Umfassende Effizienzhaussanierung

Wenn Sie Ihr Gebäude nicht nur in einzelnen Bereichen modernisieren, sondern umfassend energetisch sanieren möchten, können Förderprogramme für Effizienzhäuser infrage kommen.

Hierbei werden Gebäudehülle und Anlagentechnik gemeinsam betrachtet.

Die Fördermöglichkeiten richten sich nach dem angestrebten energetischen Standard und den geltenden Programmbedingungen.

Eine entsprechende Effizienzhausberechnung und die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten sind dabei erforderlich.


📋 Unsere Leistungen bei Fördermittelberatung und Antragstellung

Wir begleiten Sie nicht nur bei der Suche nach möglichen Förderungen, sondern unterstützen Sie bei den erforderlichen fachlichen Schritten.

🔎 1. Prüfung geeigneter Förderprogramme

Zunächst betrachten wir Ihre geplanten Sanierungsmaßnahmen und prüfen, welche Fördermöglichkeiten grundsätzlich infrage kommen.

Dabei berücksichtigen wir:

  • Art und Umfang der geplanten Sanierung
  • Energetischen Zustand des Gebäudes
  • Technische Fördervoraussetzungen
  • Vorhandene individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP)
  • Mögliche Förderboni
  • Förderhöchstgrenzen und Kombinationen verschiedener Programme

Sie erhalten eine fachliche Einschätzung, welche Förderwege für Ihr Vorhaben sinnvoll sein können.

📐 2. Prüfung der technischen Förderfähigkeit

Bei geförderten Maßnahmen an der Gebäudehülle müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden.

Beispielsweise dürfen neue Fenster oder gedämmte Bauteile die jeweils zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) nicht überschreiten.

Wir prüfen die energetischen Eigenschaften der geplanten Maßnahme und berücksichtigen die geltenden technischen Mindestanforderungen.

Bei Bedarf erstellen wir die erforderlichen energetischen Berechnungen oder prüfen entsprechende Angaben der ausführenden Unternehmen.

📑 3. Technische Projektbeschreibung (TPB)

Für zahlreiche über das BAFA geförderte energetische Einzelmaßnahmen ist eine technische Projektbeschreibung erforderlich.

Als eingetragener Energieeffizienz-Experte erstellen wir die TPB mit den erforderlichen energetischen Angaben zur geplanten Maßnahme.

Anschließend erhalten Sie die zugehörige TPB-ID, die für den Förderantrag benötigt wird.

💻 4. Unterstützung bei der Antragstellung

Wir erläutern Ihnen den Ablauf des jeweiligen Förderverfahrens und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben und Unterlagen.

Bei BAFA-Förderungen kann die Antragstellung durch den Antragsteller selbst oder bei entsprechender Bevollmächtigung durch eine zulässige Vertretung erfolgen.

Bei der KfW-Heizungsförderung für private Eigentümer wird der Antrag grundsätzlich vom Eigentümer selbst im KfW-Portal gestellt.

Wir stimmen den Umfang unserer Unterstützung auf das jeweilige Förderverfahren ab.

📄 5. Technischer Projektnachweis (TPN) und Förderabschluss

Nach Durchführung einer geförderten BAFA-Einzelmaßnahme müssen die ordnungsgemäße Umsetzung und die Einhaltung der technischen Förderanforderungen nachgewiesen werden.

Dafür erstellen wir bei entsprechender Beauftragung den technischen Projektnachweis (TPN).

Wir prüfen die hierzu erforderlichen Unterlagen und stellen Ihnen die TPN-ID für den Verwendungsnachweis zur Verfügung.

So begleiten wir Ihr Vorhaben auf Wunsch bis zum energetischen Förderabschluss.


📘 Welche Vorteile bringt ein individueller Sanierungsfahrplan?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann bei bestimmten energetischen Einzelmaßnahmen zusätzliche Fördermöglichkeiten eröffnen.

Höhere förderfähige Investitionskosten

Bei einem Einfamilienhaus können die förderfähigen Ausgaben für bestimmte Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit einem geeigneten iSFP von regulär 30.000 € auf bis zu 60.000 € steigen.

Dadurch kann insbesondere bei größeren Sanierungsvorhaben ein deutlich höherer Zuschuss möglich werden.

Zusätzlicher iSFP-Bonus

Für geeignete Maßnahmen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzlicher Förderbonus von fünf Prozentpunkten gewährt werden.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten hierfür erhöhte Anforderungen.

Bei einem Einfamilienhaus wird der iSFP-Bonus erst bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von mindestens 30.000 € berücksichtigt. Der zusätzliche Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb dieser Grenze angewendet.

Wichtig: Nicht jede geförderte Einzelmaßnahme erhält automatisch den iSFP-Bonus.

Wir prüfen die Fördermöglichkeiten für Ihr konkretes Vorhaben anhand der jeweils geltenden Bedingungen.


🏚️ Zusätzliche Förderung für besonders ineffiziente Gebäude

Besonders sanierungsbedürftige Gebäude können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Fördervorteile erhalten.

Für sogenannte Worst Performing Buildings (WPB) ist ab dem ersten Quartal 2027 ein zusätzlicher Förderbonus von fünf Prozentpunkten bei bestimmten Effizienzmaßnahmen vorgesehen.

Dieser soll insbesondere geeignete Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle unterstützen. Reine Fenstermaßnahmen und die Heizungsförderung sind davon ausgenommen.

Ob ein Gebäude die entsprechenden energetischen Kriterien erfüllt, muss fachlich nachgewiesen werden.

Der WPB-Bonus ist derzeit noch nicht beantragbar. Wir berücksichtigen entsprechende Fördermöglichkeiten bei der Sanierungsplanung und prüfen die tatsächlich geltenden Voraussetzungen vor einer Antragstellung.


⏰ Förderanträge rechtzeitig vorbereiten – auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an

Einer der wichtigsten Punkte bei einer geförderten Sanierung ist der förderrechtlich zulässige Vorhabenbeginn.

Grundsätzlich müssen die jeweiligen Förderanträge vor Beginn der förderfähigen Maßnahmen gestellt werden.

Dabei gelten besondere Anforderungen an bereits abgeschlossene Lieferungs- und Leistungsverträge.

Bei vielen BEG-Förderverfahren ist ein Vertrag mit einer geeigneten aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Förderzusage erforderlich.

Ein normaler, vorbehaltlos abgeschlossener Handwerkervertrag kann dagegen die spätere Förderung gefährden.

Deshalb empfehlen wir, bereits vor der verbindlichen Beauftragung ausführender Unternehmen Kontakt mit uns aufzunehmen.

Wir unterstützen Sie dabei, die Fördervoraussetzungen und die richtige Reihenfolge der erforderlichen Schritte zu berücksichtigen.


🤝 So läuft unsere Fördermittelbegleitung ab

Schritt 1 – Kostenloses Erstgespräch

Sie schildern uns Ihr Sanierungsvorhaben und teilen uns mit, welche Maßnahmen bereits geplant oder möglicherweise schon beauftragt wurden.

Wir klären, welche Fördermöglichkeiten infrage kommen und welche Leistungen benötigt werden.

Schritt 2 – Individuelles Angebot

Sie erhalten ein Angebot mit dem vereinbarten Leistungsumfang.

Darin wird festgelegt, welche technischen Berechnungen, Förderunterlagen und gegebenenfalls weiteren Leistungen wir übernehmen.

Schritt 3 – Fördertechnische Vorbereitung

Wir prüfen die technischen Mindestanforderungen, berücksichtigen mögliche Förderboni und erstellen die erforderlichen technischen Projektunterlagen.

Schritt 4 – Antragstellung

Wir unterstützen Sie entsprechend dem vereinbarten Umfang bei den erforderlichen Antragsunterlagen und dem Förderverfahren.

Schritt 5 – Umsetzung und Abschluss

Nach der Förderzusage werden die geplanten Maßnahmen im Rahmen der jeweiligen Programmbedingungen umgesetzt.

Auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich die energetische Fachplanung und Baubegleitung.

Nach Fertigstellung erstellen wir die vereinbarten technischen Abschlussnachweise.


💰 Was kostet die Fördermittelbegleitung?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang Ihrer geplanten Sanierung und den tatsächlich benötigten Leistungen.

Die Vorbereitung eines Förderantrags für einen einzelnen Fenstertausch unterscheidet sich beispielsweise von der Betreuung mehrerer Dämmmaßnahmen oder einer umfassenden Effizienzhaussanierung.

Je nach Vorhaben können die technischen Förderunterlagen Bestandteil eines Gesamtangebots für die energetische Fachplanung und Baubegleitung sein.

Gut zu wissen: Die förderfähige energetische Fachplanung und Baubegleitung kann bei geeigneten BEG-Maßnahmen mit 50 % bezuschusst werden.

Beispiel: Fördermittelbegleitung mit energetischer Fachplanung und Baubegleitung

Für eine typische Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle könnte sich folgende Rechnung ergeben:

1.666 € – Beispielpreis inklusive 19 % Mehrwertsteuer

− 833 € – möglicher staatlicher Zuschuss von 50 %

= 833 € rechnerischer Eigenanteil

Dieses Beispiel gilt für einen entsprechend vereinbarten und vollständig förderfähigen Leistungsumfang. Eine reine Fördermittelberatung ohne die förderfähigen technischen Leistungen ist nicht automatisch zu 50 % bezuschussbar.

Die tatsächliche Förderung hängt von den geltenden Förderbedingungen, den verfügbaren Förderhöchstbeträgen und der Förderzusage ab.

Für Ihr konkretes Vorhaben erhalten Sie ein individuelles Angebot.

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🏗️ Fördermittelberatung und energetische Baubegleitung – sinnvoll kombiniert

Eine erfolgreiche Förderung setzt nicht nur die korrekte Antragstellung voraus. Auch die späteren Maßnahmen müssen den technischen Förderbedingungen entsprechen.

Deshalb kann es sinnvoll sein, die Fördermittelbegleitung mit einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung zu verbinden.

Wir unterstützen Sie dabei, die energetischen Anforderungen frühzeitig in der Planung zu berücksichtigen, relevante Details mit den ausführenden Unternehmen abzustimmen und die erforderlichen Nachweise zusammenzustellen.

Der Vorteil: Sie haben einen Ansprechpartner, der Ihre Maßnahme von der fördertechnischen Vorbereitung bis zum energetischen Abschluss kennt.

Die energetische Baubegleitung kann separat beauftragt werden und ersetzt keine umfassende Bauleitung.


✅ Ihre Vorteile mit Leine-Weser Energieberatung

Unabhängige Fördermittelberatung

Wir beraten Sie ohne wirtschaftliche Bindung an bestimmte Hersteller oder ausführende Handwerksbetriebe.

Fachliche Qualifikation

Als Gebäudeenergieberater (HWK) und eingetragener Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude unterstütze ich Sie bei der fachlichen Vorbereitung förderfähiger energetischer Sanierungsmaßnahmen.

Technische Anforderungen im Blick

Wir berücksichtigen nicht nur mögliche Zuschüsse, sondern auch die erforderlichen energetischen Berechnungen und technischen Mindestanforderungen.

Persönliche Betreuung

Sie haben einen direkten Ansprechpartner, der Ihr Gebäude und Ihre geplanten Maßnahmen kennt.

Begleitung über den Förderantrag hinaus

Auf Wunsch übernehmen wir auch die energetische Fachplanung, Baubegleitung und die erforderlichen technischen Abschlussnachweise.


Häufige Fragen zu Fördermitteln und Antragstellung

Muss ich für jede energetische Sanierung einen Energieeffizienz-Experten beauftragen?

Nein. Bei geförderten Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines eingetragenen Energieeffizienz-Experten grundsätzlich erforderlich.

Bei bestimmten anderen Maßnahmen können technische Nachweise auch durch entsprechend zugelassene Fachunternehmen erstellt werden.

Kann ich Fördermittel beantragen, wenn die Arbeiten schon begonnen haben?

In der Regel ist das nicht mehr möglich. Maßgeblich sind der förderrechtliche Vorhabenbeginn und die Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms.

Lassen Sie die Voraussetzungen deshalb möglichst vor Vertragsabschluss und Arbeitsbeginn prüfen.

Benötige ich einen individuellen Sanierungsfahrplan?

Nein. Ein iSFP ist nicht für jede Fördermaßnahme vorgeschrieben.

Er kann aber bei bestimmten Einzelmaßnahmen zusätzliche Fördervorteile ermöglichen und die langfristige Sanierungsplanung erleichtern.

Bekomme ich die Förderung garantiert?

Nein. Über die Bewilligung entscheiden die zuständigen Förderstellen.

Wir unterstützen Sie bei der fachlichen Vorbereitung und den erforderlichen technischen Nachweisen, können aber keine Förderzusage garantieren.

Kann ich Sie nur für den Förderantrag beauftragen?

Ja. Der mögliche Leistungsumfang hängt allerdings vom Förderprogramm und den erforderlichen technischen Nachweisen ab.

Wir klären vor der Beauftragung, welche Leistungen notwendig sind und welche wir übernehmen können.

Können Sie auch die energetische Baubegleitung übernehmen?

Ja. Wir bieten sowohl die Begleitung einzelner energetischer Sanierungsmaßnahmen als auch die Unterstützung bei umfangreicheren Sanierungsprojekten an.


📞 Ihre Sanierung verdient die passende Förderung

Wer energetisch saniert, sollte verfügbare Fördermöglichkeiten frühzeitig kennen und die technischen Anforderungen von Anfang an berücksichtigen.

Leine-Weser Energieberatung unterstützt Sie in Hannover und der umliegenden Region bei der Fördermittelberatung, der Vorbereitung technischer Förderunterlagen und der energetischen Begleitung Ihrer Sanierungsmaßnahmen.

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen.

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Leine-Weser Energieberatung – Energie. Planung. Zukunft.


Förderinformationen: Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen von BAFA und KfW sowie die individuellen Voraussetzungen des Vorhabens.

Offizielle Informationen: BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude · KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen · KfW – Wohngebäude Kredit 261