Ein älteres Haus kaufen, staatlich gefördert finanzieren und anschließend energetisch sanieren – mit KfW 308 „Jung kauft Alt“ kann dieser Weg für Familien besonders interessant sein.
Das KfW-Förderprogramm 308 „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ unterstützt Familien und Alleinerziehende mit Kindern beim Kauf energetisch sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien.
Seit August 2026 gelten verbesserte Förderbedingungen: höhere Kreditbeträge und mehr Flexibilität bei der anschließenden Sanierung.
Allerdings ist die Förderung an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Neben der persönlichen Förderberechtigung muss auch das Gebäude geeignet sein und innerhalb einer festgelegten Frist energetisch saniert werden.
Wir unterstützen Sie dabei, den energetischen Zustand Ihrer Wunschimmobilie einzuschätzen, den passenden Sanierungsweg zu planen und die Maßnahmen fachlich begleiten zu lassen.
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💶 Wie hoch ist die Förderung bei KfW 308?
Mit dem Förderprogramm erhalten berechtigte Familien einen zinsvergünstigten Kredit für den Erwerb einer bestehenden Wohnimmobilie.
Die maximale Kredithöhe richtet sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder im Haushalt.
Aktuelle Förderhöchstbeträge
- 1 Kind: Bis zu 140.000 € Förderkredit
- 2 Kinder: Bis zu 160.000 € Förderkredit
- 3 oder mehr Kinder: Bis zu 180.000 € Förderkredit
Der Kredit kann einen Teil des Kaufpreises einschließlich der Grundstückskosten finanzieren.
Die Zinssätze werden durch Bundesmittel verbilligt und richten sich nach den jeweils geltenden Konditionen zum Zeitpunkt der Förderzusage beziehungsweise dem günstigeren Zinssatz bei Antragseingang.
Wichtig: KfW 308 ist ein zinsvergünstigter Kredit und kein geschenkter Zuschuss. Die Sanierungskosten selbst werden nicht aus diesem Förderkredit finanziert. Dafür können gegebenenfalls weitere Förderprogramme genutzt werden.
✅ Wer kann KfW 308 „Jung kauft Alt“ beantragen?
Das Förderprogramm richtet sich an Familien und Alleinerziehende, die erstmals selbst genutztes Wohneigentum erwerben möchten.
Wesentliche Voraussetzungen sind:
- Mindestens ein berücksichtigungsfähiges Kind unter 18 Jahren lebt im Haushalt.
- Die Immobilie wird selbst bewohnt.
- Die Antragstellenden verfügen zum Zeitpunkt der Antragstellung über kein Wohneigentum in Deutschland.
- Die geltenden Einkommensgrenzen werden eingehalten.
- Die Immobilie erfüllt die energetischen Voraussetzungen des Programms.
- Die vorgeschriebene energetische Sanierung wird fristgerecht umgesetzt.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Die Grenze für das zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt:
- 1 Kind: Maximal 90.000 € jährlich
- 2 Kinder: Maximal 100.000 € jährlich
- 3 Kinder: Maximal 110.000 € jährlich
- Jedes weitere Kind: Zusätzlich 10.000 € Einkommensgrenze
Entscheidend ist nicht das Bruttogehalt, sondern das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung.
Bei einer Antragstellung im Jahr 2026 werden beispielsweise die Steuerbescheide von 2023 und 2024 berücksichtigt.
Ob Sie die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllen, klären Sie abschließend mit Ihrem Finanzierungspartner.
🏠 Welche Immobilien werden gefördert?
Nicht jedes ältere Haus ist automatisch für KfW 308 geeignet.
Eine wesentliche Voraussetzung ist die Energieeffizienzklasse F, G oder H.
Diese muss zum Zeitpunkt der Antragstellung durch einen gültigen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis nachgewiesen werden.
Das Programm richtet sich damit gezielt an energetisch schlechtere Bestandsgebäude, bei denen Modernisierungsbedarf besteht.
Typische Beispiele können sein:
- Einfamilienhäuser aus den 1950er- bis 1980er-Jahren
- Ältere Doppelhaushälften oder Reihenhäuser
- Gebäude mit unzureichender Wärmedämmung
- Häuser mit älteren Fenstern und sanierungsbedürftiger Heiztechnik
Das Baujahr allein entscheidet jedoch nicht über die Förderfähigkeit. Maßgeblich ist die nachgewiesene Energieeffizienzklasse.
🔎 Unser Tipp: Die Immobilie vor dem Kauf energetisch prüfen lassen
Ein Energieausweis zeigt die energetische Einstufung des Gebäudes. Er beantwortet aber nicht automatisch, welche Investitionen notwendig sind, um die anschließenden Sanierungsanforderungen zu erfüllen.
Mit unserem energetischen Immobilien-Kauf-Check erhalten Sie eine erste fachliche Einschätzung zu energetischen Schwachstellen, möglichen Sanierungsmaßnahmen und den voraussichtlichen Kosten.
So können Sie besser beurteilen, welche Verpflichtungen mit dem geförderten Immobilienkauf verbunden sind.
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🛠️ Welche Sanierungen sind bei KfW 308 vorgeschrieben?
Wer KfW 308 in Anspruch nimmt, verpflichtet sich, die gekaufte Immobilie innerhalb von 54 Monaten nach der Förderzusage energetisch zu sanieren.
Dafür stehen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung.
Variante 1: Sanierung zum Effizienzhaus 85 EE
Das Gebäude wird umfassend energetisch modernisiert und erreicht anschließend mindestens den Standard Effizienzhaus 85 mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EH 85 EE).
Alternativ können auch anspruchsvollere Effizienzhausstandards mit EE-Klasse erreicht werden.
Dabei werden Gebäudehülle und Anlagentechnik als Gesamtsystem betrachtet.
Je nach Gebäude können beispielsweise folgende Maßnahmen erforderlich werden:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung des Dachs und weiterer relevanter Bauteile
- Austausch alter Fenster
- Modernisierung der Heizungsanlage
- Einsatz erneuerbarer Energien
- Gegebenenfalls Anpassungen der Lüftungstechnik
Die tatsächlich erforderlichen Maßnahmen ergeben sich aus der energetischen Berechnung des jeweiligen Gebäudes.
Für den Effizienzhausweg ist die Einbindung eines entsprechend zugelassenen Energieeffizienz-Experten verpflichtend.
Die Sanierungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich über das KfW-Programm 261 gefördert werden.
Variante 2: Sanierung durch energetische Einzelmaßnahmen
Seit August 2026 besteht eine weitere Möglichkeit: Statt das gesamte Gebäude auf einen Effizienzhausstandard zu bringen, können die Anforderungen durch festgelegte energetische Einzelmaßnahmen erfüllt werden.
Dazu gehören grundsätzlich:
🪟 1. Fenstertausch
Energetische Modernisierung der Fenster entsprechend den technischen Mindestanforderungen.
🏠 2. Fassadendämmung
Verbesserung des Wärmeschutzes der Außenwände.
🏡 3. Dach oder oberste Geschossdecke
Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke gegen einen unbeheizten Dachraum.
🌡️ 4. Heizungstausch
Umstellung der Wärmeversorgung auf eine Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien.
Grundsätzlich müssen alle vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Erfüllen bestimmte Bauteilflächen bereits die maßgeblichen energetischen Anforderungen, können diese von der Sanierungspflicht ausgenommen sein. Auch ein Heizungstausch kann entfallen, wenn die bestehende Wärmeversorgung die entsprechenden Anforderungen bereits erfüllt.
Welche Maßnahmen im konkreten Gebäude tatsächlich erforderlich sind, sollte deshalb fachlich geprüft werden.
Welcher Sanierungsweg ist sinnvoller?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Bei manchen Immobilien kann der Weg über Einzelmaßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sein. Bei anderen Gebäuden bietet sich eine umfassende Effizienzhaussanierung an.
Entscheidend sind der energetische Ist-Zustand, die erforderlichen Investitionen, die verfügbaren Fördermittel und Ihre persönlichen Modernisierungsziele.
Genau hier setzt unsere unabhängige Energieberatung an.
📘 Warum ein individueller Sanierungsfahrplan sinnvoll sein kann
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist für KfW 308 nicht grundsätzlich verpflichtend.
Er kann aber helfen, die Sanierung systematisch zu planen und kostspielige Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Bei einem iSFP wird Ihr Gebäude energetisch bewertet und ein aufeinander abgestimmtes Sanierungskonzept entwickelt.
Sie erhalten unter anderem:
✅ Eine detaillierte Bewertung des energetischen Ist-Zustands
✅ Sinnvolle Sanierungsschritte in einer nachvollziehbaren Reihenfolge
✅ Empfehlungen für Gebäudehülle und Heiztechnik
✅ Abschätzungen zu Investitionen und Energieeinsparungen
✅ Informationen zu möglichen Förderprogrammen
✅ Eine Grundlage für die langfristige Modernisierungsplanung
Darüber hinaus können bei bestimmten geförderten Einzelmaßnahmen zusätzliche Fördervorteile durch einen iSFP entstehen.
Gerade bei KfW 308 ist es wichtig, die Maßnahmen so zu planen, dass sie innerhalb der 54-monatigen Frist umgesetzt werden können.
🤝 Unsere Begleitung: Vom Hauskauf bis zum Sanierungsabschluss
Sie möchten nicht nur wissen, ob KfW 308 für Sie infrage kommt, sondern auch, wie Sie die Sanierung anschließend umsetzen?
Leine-Weser Energieberatung unterstützt Sie auf Wunsch durch den gesamten energetischen Planungs- und Umsetzungsprozess.
Schritt 1 – Energetischer Kauf-Check
Noch vor dem Immobilienkauf besichtigen wir Ihre Wunschimmobilie und beurteilen die erkennbaren energetischen Schwachstellen.
Sie erhalten eine erste Einschätzung möglicher Sanierungsmaßnahmen, ihrer Kosten und relevanter Fördermöglichkeiten.
Schritt 2 – Energetisches Sanierungskonzept
Nach dem Kauf entwickeln wir bei entsprechender Beauftragung einen individuellen Sanierungsfahrplan oder ein anderes geeignetes energetisches Sanierungskonzept.
Dabei betrachten wir auch, ob eine Effizienzhaussanierung oder der Weg über Einzelmaßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoller ist.
Schritt 3 – Fördermittel und Fachplanung
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der energetischen Maßnahmen und der dazugehörigen Förderverfahren.
Je nach Vorhaben gehören dazu beispielsweise U-Wert-Berechnungen, Heizlastberechnungen, technische Projektnachweise und die Prüfung der energetischen Förderanforderungen.
Schritt 4 – Energetische Baubegleitung
Während der Sanierung begleiten wir die vereinbarten energetischen Maßnahmen fachlich und unterstützen bei der Prüfung wichtiger Ausführungsdetails.
Anschließend erstellen beziehungsweise unterstützen wir die Erstellung der erforderlichen technischen Nachweise entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.
Sie müssen nicht sämtliche Leistungen gemeinsam beauftragen. Wir bieten sowohl einzelne Beratungsleistungen als auch eine aufeinander abgestimmte energetische Sanierungsbegleitung an.
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💰 Was kostet die energetische Begleitung bei KfW 308?
Die Kosten hängen davon ab, welche Leistungen Sie tatsächlich benötigen.
Ein energetischer Immobilien-Kauf-Check, ein individueller Sanierungsfahrplan oder die Baubegleitung mehrerer Maßnahmen unterscheiden sich erheblich im Leistungsumfang.
Für einen ersten Immobilien-Kauf-Check eines typischen Einfamilienhauses können Sie beispielsweise mit einem Orientierungswert von 490,- € inklusive 19 % Mehrwertsteuer rechnen.
Umfangreichere Leistungen wie der iSFP, technische Berechnungen und die energetische Baubegleitung werden nach dem jeweiligen Vorhaben kalkuliert.
Sie möchten die Gesamtkosten besser einschätzen?
Auf Wunsch stellen wir Ihnen einen beispielhaften Ablauf- und Kostenplan zur Verfügung.
Darin erläutern wir, welche Leistungen eines Energieberaters während der Sanierung sinnvoll sein können und welche Kosten typischerweise entstehen.
👉 Ablauf- und Kostenplan unverbindlich anfragen
⏰ Wichtig: Der KfW-308-Antrag muss rechtzeitig gestellt werden
Der Antrag für KfW 308 wird nicht direkt bei der KfW gestellt.
Er erfolgt über einen Finanzierungspartner, beispielsweise eine Bank, Sparkasse oder einen geeigneten Finanzierungsvermittler.
Grundsätzlich muss der Antrag bei der KfW eingegangen sein, bevor der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Für bestimmte Kaufverträge mit aufschiebender Bedingung bestehen Ausnahmeregelungen.
Deshalb sollten Sie die Förderung unbedingt frühzeitig mit Ihrem Finanzierungspartner klären.
Nach der Zusage beginnt die Frist von 54 Monaten für die vorgeschriebene energetische Sanierung.
Wer seine Maßnahmen zu spät plant oder die Förderanforderungen nicht erfüllt, riskiert finanzielle Nachteile.
Häufige Fragen zu KfW 308 „Jung kauft Alt“
Kann ich KfW 308 mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Ja, grundsätzlich ist eine Kombination mit weiteren Fördermitteln möglich. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen für energetische Einzelmaßnahmen oder eine umfassende Effizienzhaussanierung.
Die jeweiligen Förderbedingungen und Kombinationsregeln müssen dabei beachtet werden.
Muss ich bei KfW 308 alle vier Einzelmaßnahmen durchführen?
Grundsätzlich ja, wenn Sie den Einzelmaßnahmenweg wählen. Bereits ausreichend sanierte Bauteilflächen oder eine geeignete vorhandene Wärmeversorgung können jedoch Ausnahmen ermöglichen.
Benötige ich bei KfW 308 einen Energieeffizienz-Experten?
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus ist ein Energieeffizienz-Experte verpflichtend.
Beim reinen KfW-308-Einzelmaßnahmenweg können die erforderlichen technischen Nachweise auch durch entsprechende Fachunternehmererklärungen erfolgen.
Wenn Sie zusätzlich BEG-Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle beantragen, ist dafür wiederum ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.
Eine unabhängige energetische Fachplanung ist auch dort sinnvoll, wo sie nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Ist ein iSFP verpflichtend?
Nein. Ein individueller Sanierungsfahrplan ist keine generelle Voraussetzung für KfW 308.
Er kann allerdings die Sanierungsplanung erleichtern und bei bestimmten Einzelmaßnahmen zusätzliche Fördervorteile ermöglichen.
Kann ich das Haus zuerst kaufen und später KfW 308 beantragen?
Grundsätzlich nein. Die Antragstellung muss vor dem notariellen Kaufvertrag erfolgen. Für bestimmte Vertragsgestaltungen mit aufschiebender Bedingung gelten Ausnahmen.
Was passiert, wenn ich die Sanierung nicht rechtzeitig abschließe?
Werden die vorgeschriebenen Sanierungsanforderungen nicht erfüllt, können sich die Kreditkonditionen verschlechtern. Je nach Einzelfall können weitere förderrechtliche Folgen entstehen.
Eine frühzeitige Planung und laufende Kontrolle der Fristen sind deshalb wichtig.
📞 Sie planen einen Hauskauf mit KfW 308? Lassen Sie sich unabhängig beraten.
Ein günstiger Förderkredit ist ein guter Anfang. Entscheidend ist aber, dass Kaufpreis, Sanierungskosten und Fördermöglichkeiten zusammenpassen.
Als in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragener Gebäudeenergieberater unterstütze ich Sie bei der energetischen Einschätzung Ihrer Wunschimmobilie und der anschließenden Sanierungsplanung.
Leine-Weser Energieberatung begleitet Immobilienkäufer und Eigentümer in Hannover und der umliegenden Region – unabhängig, persönlich und fachlich fundiert.
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Leine-Weser Energieberatung – Energie. Planung. Zukunft.
Förderinformationen: Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen der KfW und die individuellen Voraussetzungen. Die Kreditberatung und Kreditbeantragung erfolgen über Ihren Finanzierungspartner.
Offizielle Informationen: KfW 308 – Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb

